:: Akustische Saatkrähenvergrämung in Bad Bramstedt
Im Stadtgebiet Bad Bramstedt werden in der Zeit ab dem 15.02.2010 für einige Wochen erneut (wie bereits in den Vorjahren) Maßnahmen zur akustischen Vergrämung einiger Saatkrähenkolonien durchgeführt.
Betroffen von diesen Maßnahmen sind die Bereiche Seniorenzentrum Donatus/Mercure-Hotel Köhlerhof, Medizinisch-Psychosomatische Klinik und Hotel Gutsmann sowie die städtische Waldfläche "Herrenholz", dort allerdings ausdrücklich begrenzt auf den vorderen Bereich bis zur Verlängerung des durch den Wald führenden Wiesensteigs.
Die Vergrämung erfolgt unter Einsatz von Vogelschreckmunition.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erteilten Genehmigungen zu dieser Aktion lediglich die vorgenannten Bereiche erfassen und deshalb ausschließlich autorisierte Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen sowie der Stadt zum Schießen berechtigt sind. Vor diesem Hintergrund ist besonders zu betonen, dass die ungenehmigte Verwendung von Schreckschusswaffen/
-munition eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit empfindlichem Bußgeld geahndet wird. Von unkontrollierten und nicht zulässigen "Eigeninitiativen" ist daher dringend abzuraten.
Wegen der mit dem Einsatz von Vogelschreckmunition verbundenen kurzzeitigen und befristeten Lärmentwicklung wird um Verständnis gebeten.
Bad Bramstedt, 10.02.2010
Ihr Ansprechpartner in der Stadtverwaltung:
Herr Erich Dorow, Bleeck 17 – 19, 24576 Bad Bramstedt
Tel. (04192) 506-35, Fax (04192) 506-12
E-Mail: bauamt@bad-bramstedt.de
Internet: www.bad-bramstedt.de
Die Vergrämung erfolgt unter Einsatz von Vogelschreckmunition.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erteilten Genehmigungen zu dieser Aktion lediglich die vorgenannten Bereiche erfassen und deshalb ausschließlich autorisierte Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen sowie der Stadt zum Schießen berechtigt sind. Vor diesem Hintergrund ist besonders zu betonen, dass die ungenehmigte Verwendung von Schreckschusswaffen/
-munition eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit empfindlichem Bußgeld geahndet wird. Von unkontrollierten und nicht zulässigen "Eigeninitiativen" ist daher dringend abzuraten.
Wegen der mit dem Einsatz von Vogelschreckmunition verbundenen kurzzeitigen und befristeten Lärmentwicklung wird um Verständnis gebeten.
Bad Bramstedt, 10.02.2010
Ihr Ansprechpartner in der Stadtverwaltung:
Herr Erich Dorow, Bleeck 17 – 19, 24576 Bad Bramstedt
Tel. (04192) 506-35, Fax (04192) 506-12
E-Mail: bauamt@bad-bramstedt.de
Internet: www.bad-bramstedt.de











