Bauleitplanung Stadt Bad Bramstedt
Aktuelle Bauleitplanung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 67 „Südlich der Bimöhler Straße, westlich des Brunnenweges“ der Stadt Bad Bramstedt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.09. bis einschließlich 09.10.2023 (Bekanntmachung vom 26.08.2023)
- Bekanntmachungstext 145 kB
- Lageplan mit Plangeltungsbereich 81 kB
- Begründung 2.4 MB
- Planzeichnung 1.7 MB
- Schalltechnische Untersuchung 2.1 MB
- Entwässerungskonzept - Lageplan 1.4 MB
- Lageplan Einzugsgebiet Retentionsflächen 1.8 MB
- Biotoptypen 1 1.5 MB
- Biotoptypen 2 Planung 1.3 MB
- Biotoptypen 3 Eingriffe 1.4 MB
- FFH Verträglichkeitsprüfung 594 kB
- Grünordnerischer Fachbeitrag 1.6 MB
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1.5 MB
- Geotechnischer Untersuchungsbericht 1.2 MB
- Lageplan Fuhlendorfer Graben - Brunnenweg 495 kB
- Schnitt Fuhlendorfer Graben 1 244 kB
- Schnitt Fuhlendorfer Graben 2-2 243 kB
- Schnitt Fuhlendorfer Graben 3-3 244 kB
Öko-Konto
Das Öko-Konto beinhaltet potentielle Ausgleichs- und Ersatzflächen, die im Hinblick auf künftige städtebauliche Planungen das benötigte Flächenreservoir zur gesetzlich vorgeschriebenen Kompensation planbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen. Der hier eingestellte Plan erfasst grundsätzlich den Stand des 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
- Ausgleichskataster_West 490 kB
- Ausgleichskataster_Ost 441 kB
Hinweis:
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Bodenmarkt
Die im Rahmen von Grundstücksan- bzw. –verkäufen von der Stadt zu erteilenden Bodenverkehrsgenehmigungen belaufen sich in den letzten zehn Jahren (2011-2020) auf durchschnittlich 154 Genehmigungen pro Jahr. Eine Analyse der erteilen Bodenverkehrsgenehmigungen kommt zu dem Ergebnis, dass gebrauchte Immobilien und Neubaugrundstücke in etwa von gleicher Gewichtung sind. Angesichts der auch aktuell bereitstehenden Flächenpotentiale ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung in den nächsten Jahren noch anhalten wird. Der Schwerpunkt der aktuellen Bodenmarktentwicklungen spielt sich auf dem Bereich der Wohnungsbaugrundstücke ab. Innerhalb dieses Bereiches stellt das Segment des freistehenden Einzelhauses/ Einfamilienhauses das am meisten nachgefragte Grundstück dar. Seit der Fertigstellung der Ortsumgehungsstraße und auf der Grundlage der damit verbundenen räumlichen Möglichkeiten und Perspektiven hat die Stadt Bad Bramstedt auch wieder Flächen/Grundstücke für eine gewerbliche Nutzung entwickelt.
Weitere Eindrücke können Sie sich unter dem Stichwort „Bauleitplanung“, speziell innerhalb des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Bramstedt, verschaffen.
Geoinformationssystem (GIS)
Die Stadt Bad Bramstedt verfügt derzeit nicht über ein eigenes, der Öffentlichkeit zugängliches GIS. Seitens der Stadtverwaltung wird zurückgegriffen auf ein behördeninternes System des Kreises Segeberg, basierend auf Informationen aus der automatisierten Liegenschaftskarte (AlK). Innerhalb dieses internen Systems steht eine Vielzahl boden- und naturschutzrechtlicher Daten zur Verfügung. Sofern hier Interesse an Einzelheiten besteht, kann im Einzelfall im Rathaus Auskunft erteilt werden.
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Bramstedt stellt die tatsächliche und die geplante boden- und baurechtliche Nutzung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet dar. Es handelt sich bei dem FNP um die vorbereitende Bauleitplanung, die für Teilgebiete durch Bebauungspläne konkretisiert wird. Der FNP ist somit nicht geeignet, konkrete Bauansprüche auszulösen. Innerhalb der abgestuften kommunalen Planungshierarchie schafft der FNP sozusagen den planungsrechtlichen Rahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Die Geltungsdauer wird im Regelfall einen Zeitraum von 20 Jahren nicht überschreiten. Sein naturschutzrechtliches Pendant ist der Landschaftsplan. Der FNP wird von der Gemeinde beschlossen, ist allerdings genehmigungspflichtig. Zuständige Genehmigungsbehörde für den FNP ist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.
FNP (siehe Bebauungspläne)
Landschaftsplan 1998
Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Stadt Bad Bramstedt setzen für ihren jeweiligen Geltungsbereich die bauliche Nutzung sowohl nach Art als auch nach Maß verbindlich fest. Dies erfolgt sowohl durch planzeichnerische als auch durch textliche Festsetzungen. Bebauungspläne werden aus dem FNP entwickelt und stellen innerhalb der kommunalen Planungshierarchie die konkretisierte Grundlage für die städtebauliche Entwicklung dar. B-Pläne bilden insoweit die Rechtsgrundlage für potentielle Bauherren im Hinblick auf die bauliche Nutzung der Grundstücke. Sie werden in Form einer Satzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Bauleitpläne der Stadt Bad Bramstedt
12-11 . Hamburger Straße / Ochsenweg |
Rechtskräftig seit: 06.07.2019 |
20 . Nördlich des Lohstücker Weges... |
Rechtskräftig seit: 19.12.2007
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20-9 . 9. Änderung (Lohstücker Weg) |
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22-9 . 9. Änderung ("Hoffeld") |
Rechtskräftig seit: 09.05.2017 |
23I . Bereich der Grundstücke Bissenmoorweg 7-15 |
Rechtskräftig seit: 25.10.2013
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32c . Südlich Landweg... |
Rechtskräftig seit: 28.07.2000
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32b-2 . König-Christian-Straße / Bahnhof |
Rechtskräftig seit: 06.07.2019 |
36 . Golf-, Sport- und Wohnpark Bissenmoor |
Rechtskräftig seit: 27.07.2000
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36-7 . „Sportpark Bissenmoor“, 7. (vereinfachte) Änderung |
Rechtskräftig seit: 27.07.2000
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39-3 . Bleeck 4, nördlich der Glück- städter Straße... |
Rechtskräftig seit: 03.04.2020 |
41 . West-Stadt (Klaus-Groth-Str.) |
Rechtskräftig seit: 11.06.1997 |
42 . West-Stadt (Sondergebiet Schule) |
Rechtskräftig seit: 15.09.1997 |
42-1 . West-Stadt, 1. Änderung |
Rechtskräftig seit: 06.08.2022
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43 . Alt-Bissenmoor |
Rechtskräftig seit: 26.06.2002 |
43-2 . Alt Bissenmoor, 2. vereinfachte Änderung |
Rechtskräftig seit: 17.10.2017
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44 . West-Stadt |
Rechtskräftig seit: 24.06.2008 |
45 . Südlich des Bleeck |
Rechtskräftig seit: 09.06.2008
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45-4 . 4. Änderung (südwestlich Bleeck) |
Rechtskräftig seit: 16.07.2016 |
48 . Nördlich der Bimöhler Straße |
Rechtskräftig seit: 24.06.2003 |
49 . Achtern Dieck, Bimöhler Straße |
Rechtskräftig seit: 22.06.2005 |
49-5 . 5. Änderung (östlich der Straße Achtern Dieck) |
Rechtskräftig seit: 26.01.2023 |
50 . Südlich der Rosenstraße |
Rechtskräftig seit: 06.01.2006 |
51 . Gewerbegebiet Nord |
Rechtskräftig seit: 26.04.2012 |
53 . Haus an den Auen |
Rechtskräftig seit: 01.07.2014
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54 . Südwestlich Strietkamp |
Rechtskräftig seit: 22.05.2014 |
55 . Bimöhler Straße / Warnemünde-Ring |
Rechtskräftig seit: 15.04.2015
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56 . Gewerbegebiet Nord II |
Rechtskräftig seit: 14.04.2015
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56-1 . Gewerbegebiet Nord II, 1. (vereinfachte) Änderung |
Rechtskräftig seit: 17.10.2017
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57 . Südlich Bimöhler Straße |
Rechtskräftig seit: 05.07.2016
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57-1 . Südlich Bimöhler Straße, 1. (vereinfachte) Änderung |
Rechtskräftig seit: 17.10.2017Stand: 26.09.2017 |
57-2 . Südlich Bimöhler Straße, 2. (vereinfachte) Änderung |
Rechtskräftig seit: 05.07.2016Stand: 27.03.2018 |
58 . Gewerbegebiet Süd |
Rechtskräftig seit: 29.03.2019 |
58-1 . Gewerbegebiet Süd, 1. Änderung |
Rechtskräftig seit: 21.06.2021 |
59 . Südlich der Wohnbebauung Moorstücken |
Rechtskräftig seit: 28.08.2020 |
61 . Gewerbegebiet Süd II |
Rechtskräftig seit: 21.06.2021 |