Schulgesetz in Schleswig-Holstein
Aufgrund des neuen Schulgesetzes 2014/15 war Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, das bei den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen den Wandel zum zweigliedrigen Schulsystem vollzogen hat: Nach der Grundschule haben die Eltern die Wahl zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Der Schwerpunkt liegt damit auf weiterem gemeinsamen Lernen.
Schleswig-Holstein ist bereits seit 1990 auf dem Weg zu einer inklusiven Schule. Derzeit werden rund 67,6 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemein bildenden Schulen unterrichtet. Darüber hinaus existieren in Schleswig-Holstein zurzeit 86 Förderzentren. Diese Förderzentren bilden ein flächendeckendes Unterstützungssystem für die inklusiven allgemein bildenden Schulen.
Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg
Ab dem Schuljahr 2017/18 können Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen.
Nützliche Links
Sie möchten mit Ihren Kindern nach Schleswig-Holstein umziehen?
http://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/wechsel.html
Wir beantworten gerne Ihre Fragen oder leiten diese an die zuständigen Stellen weiter:
Frau Claudia Peschel
Bürgermeisterin der Gemeinde Hitzhusen
Weddelbrooker Damm 35
24576 Hitzhusen
04192/897972
0172-9701492
hitzhusen@gemeinden-amtbbl.de
Für Ihre Fragen stehen Ihnen auch gerne die Schulleiter_innen, Eltern- und Schüler_innen-Vertretung zur Verfügung.