Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)
Jeder Betreibende einer öffentlichen Kanalisation ist gesetzlich verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und bei Bedarf zu sanieren. Diese Regelung findet sich in der sogenannten Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) aus dem Februar 2012.
Informationen für den privaten Bereich finden Sie zum Beispiel unter :
Die Stadt Bad Bramstedt wurde in 8 Untersuchungs- bzw. Sanierungsabschnitte unterteilt. Mit dem ersten Abschnitt wurde am Montag, den 3. April 2017, begonnen. Die Untersuchungen im ersten Abschnitt sind im Herbst 2017 abgeschlossen worden.
Aktuell wird ab Montag, den 26.07.2021, mit dem zweiten Abschnitt begonnen. Das Untersuchungsgebiet entnehmen Sie bitte der Karte.
Durch den Spülwagen sowie das Kamerafahrzeug kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Des Weiteren lassen sich Beeinträchtigungen durch die Spülarbeiten nicht gänzlich vermeiden, insbesondere bei unzureichender Entlüftung des Kanalsystems auf den privaten Grundstücken (verdeckte/überbaute Schachtabdeckungen, fehlende Strangentlüftung).
Über den Verlauf der Untersuchungs- bzw. Sanierungsabschnitte werden wir Sie hier laufend informieren.
Ansprechpartner:
Frau T. Witten
Bauamt / Stadtentwässerung
Grundstücksentwässerung
Bleeck 15-19
Postfach 1123
24576 Bad Bramstedt
04192 506-34
telse.witten@badbramstedt.de
Raum: B 0.14 - EG Bleeck 15