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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

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Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Was erledige ich wo?

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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Nr. 99108015182000

Leistungsbeschreibung

Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

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