Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Bramstedt stellt die tatsächliche und die geplante boden- und baurechtliche Nutzung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet dar. Es handelt sich bei dem FNP um die vorbereitende Bauleitplanung, die für Teilgebiete durch Bebauungspläne konkretisiert wird. Der FNP ist somit nicht geeignet, konkrete Bauansprüche auszulösen. Innerhalb der abgestuften kommunalen Planungshierarchie schafft der FNP sozusagen den planungsrechtlichen Rahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Die Geltungsdauer wird im Regelfall einen Zeitraum von 20 Jahren nicht überschreiten. Sein naturschutzrechtliches Pendant ist der Landschaftsplan. Der FNP wird von der Gemeinde beschlossen, ist allerdings genehmigungspflichtig. Zuständige Genehmigungsbehörde für den FNP ist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.
FNP (siehe Bebauungspläne)
Landschaftsplan 1998