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Eine Geburt wird von der Klinikverwaltung schriftlich angezeigt. Andere als Klinikgeburten müssen mündlich innerhalb von drei Tagen beim Standesamt angezeigt werden. Dazu muss bei verheirateten Eltern das vollständige Stammbuch vorgelegt werden, ledige Eltern reichen die Geburtsurkunden ein. Darüber hinaus ist eine Geburtsanzeige der Hebamme einzureichen.
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