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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer (unselbständigen) Zweistelle beginnt, muss dies beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen (Anmeldung).Das gleiche gilt, wenn der Betrieb innerhalb von Bad Bramstedt verlegt wird oder die ausgeübten Tätigkeiten gewechselt oder ausgedehnt werden (Ummeldung).
Sobald die gewerbliche Tätigkeit eingestellt wird oder der Betriebssitz in einen anderen Ort verlegt wird, ist eine Abmeldung erforderlich.