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Grundbesitzabgaben ist der Oberbegriff für die Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühr und Abfallbeseitigungsentgelte.Die Abgaben werden in der Regel in Mehrjahresbescheiden - und rechnungen festgesetzt und gelten solange fort, bis ein geänderter Bescheid erteilt wird. Nähes erfahren Sie unter Grundsteuer und Abfallbeseitigung.