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Es wird zwischen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung unterschieden. Insofern können eine Grundsicherungsleistung Personen erhalten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die ab Vollendung des 18. Lebensjahres unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert (weniger als 3 Stunden auf dem allgemein üblichen Arbeitsmarkt tätig sein können) sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.Die erforderlichen Antragsformulare und Beratung erhalten Sie im Bürgeramt in der Abteilung Soziales.