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Von jedem Grundstückseigentümer werden Grundsteuern mittels Grundsteuerbescheid erhoben. Der Grundsteuerhebesatz beträgt für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen) und die Grundsteuer B (sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke) jeweils 300%.Der Grundsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid, der bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides seine Gültigkeit behält. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Neumünster, der für die Festsetzung bindend ist.
Auskünfte zum Grundsteuermessbescheid erhalten Sie beim Finanzamt Neumünster, Bewertungsstelle, Sedanstr. 15
24534 Neumünster, Telefon 04321 496-0