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Für das Halten von Hunden gibt es verschiedene Vorschriften, wie z. B. das Gefahrhundegesetz oder die Tierschutzhundeverordnung, die von den Hundehaltern zu beachten sind.

Verstöße gegen die rechtlichen Bestimmungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Beim Gefahrhundegesetz ist insbesondere die Erlaubnispflicht nach § 3 von Bedeutung, wonach u.a. der Hundehalter eines Pitbull-Terriers, American Staffordshire-Terriers, Staffordshire-Bullterriers, Bullterriers einen entsprechenden Antrag für eine Haltererlaubnis zu stellen hat.

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