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Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.2.2001 können zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen.Nähere Einzelheiten, insbesondere welche Unterlagen für die Eigehung einer Lebenspartnerschaft erforderlich sind, sollten in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamten geklärt werden.