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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

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Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Seiteninhalt
Erforderliche Unterlagen für einen Antrag auf Änderung des Familiennamens:


Ausführliche Begründung des Antrages
Nachweis über die Staatsangehörigkeit der Person, deren Namen geändert werden soll
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes; umfasst diese weniger als fünf Jahre, außerdem Angabe über Wohnsitze in dieser Zeit
Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages des Antragstellers und aller Personen, auf die sich die Namensänderung erstrecken soll. (Geburts- oder Abstammungsurkunden genügen nicht.)
Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe(Heiratsurkunde genügt nicht.)
Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss
Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der jetzigen Ehe(Heiratsurkunde genügt nicht.)
Führungszeugnis für alle Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, nach § 28 Bundeszentralregistergesetz
Erklärung darüber, ob schon einmal ein Antrag auf Namensänderung gestellt wurde. Ist dies der Fall, so ist anzugeben, von welcher Behörde und mit welchem Ergebnis der Antrag beschieden wurde
Eine Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass für die Bewilligung, die Zurücknahme und die Ablehnung des Antrags auf Namensänderung eine Verwaltungsgebühr erhoben werden kann, deren Höhe sich zwischen 2,55 EUR und 1.022,00 EUR bewegt
Nachweis über das Familieneinkommen

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