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Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Die erforderlichen Antragsformulare und Beratung erhalten Sie im Bürgeramt in der Abteilung Soziales.
Die Sozialhilfe wird von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet. Die Antragsformulare und Anschriften der jeweiligen zuständigen Behörden für die verschiedenen Formen der Sozialhilfe erhalten Sie im Bürgeramt in der Abteilung Soziales.