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Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

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Ein Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag mit den für die Beurkundung erforderlichen Urkunden (Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Personen, ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten) und die durch einen Arzt auszustellende Todesbescheingiung anzuzeigen.

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