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Bei nicht verheirateten Eltern muss der Kindesvater im deutschen Recht die Vaterschaft anerkennen. Wirksam wird die Anerkennung mit der Zustimmung durch die volljährige sorgeberechtigte Mutter. Eine Anerkennung kann beim Jugendamt, beim Vormundschaftsgericht, beim Standesamt des Wohnortes oder beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes beurkundet werden. Auch ]vorgeburtliche Anerkennungen sind möglich.

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