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Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen erfolgt gemäß den Verwaltungs- und Vollstreckungsbestimmungen des Landes Schleswig-Holstein durch die Beitreibung. Privatrechtliche Ansprüche der Gemeinde sind im Wege der Zwangsvollstreckung auf Grund der Vorschriften der Zivilprozessordnung einzuziehen.
Die Vollstreckung wird durch beauftragte Beamte der Stadt Bad Bramstedt durchgeführt.