Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.