Auslegung Vorschlagslisten
für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028
in dem Schöffengericht des Amtsgerichts Neumünster
und den Strafkammern in Kiel
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kiel und das Amtsgericht Neumünster gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.06.2023 bis 30.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus Bleeck 15-19 am Empfang oder auf der Homepage
der Stadt Bad Bramstedt
www.bad-bramstedt.de
Gegen die Vorschlagliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich (Stadtverwaltung Bad Bramstedt, Bleeck 15-19, 24576 Bad Bramstedt) in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem Grund aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Stadt Bad Bramstedt
Die Bürgermeisterin
gez. Verena Jeske
Bürgermeisterin