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sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Auslegung Vorschlagslisten 

zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Bramstedt

für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028

in dem Schöffengericht des Amtsgerichts Neumünster

und den Strafkammern in Kiel

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kiel und das Amtsgericht Neumünster gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.06.2023 bis 30.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Rathaus Bleeck 15-19 am Empfang oder auf der Homepage

der Stadt Bad Bramstedt

www.bad-bramstedt.de

Gegen die Vorschlagliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich (Stadtverwaltung Bad Bramstedt, Bleeck 15-19, 24576 Bad Bramstedt) in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem Grund aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

                                                            Stadt Bad Bramstedt

                                                            Die Bürgermeisterin

                                                              gez. Verena Jeske

                                                              Bürgermeisterin

19.06.2023 

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