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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

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zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Was erledige ich wo?

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Nebenwohnung abmelden

Nr. 99115005070002

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

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